Skip to content

logo

  • Dachdämmung ›
    • Dachdämmung
    • Zwischensparrendämmung
    • Schrägdach
    • Untersparrendämmung
    • Dachboden ausbauen
    • Nachträgliche Dämmung
  • Dachgeschoss ›
    • Oberste Geschossdecke dämmen
    • Traditionelle Holzbalkendecke
    • Hohlraumdämmung
    • Abgehängte Decke
    • Betondecke
    • Schimmel an der Decke
    • Marderschaden
  • Wand ›
    • Holzrahmenbau
    • Hinterlüftete Fassade
    • Kerndämmung
    • Hohlraumdämmung
    • Innendämmung
  • Einblasdämmung ›
    • Einblasdämmung
    • Glaswolle
    • Steinwolle Dämmung
    • Zellulose, Zellulose Dämmung
    • PUR Dämmung
    • Nicht brennbare Dämmung
    • U-Wert Tabelle Dämmstoffe
  • Galerie ›
    • Fotos
    • Videos
  • Leistungen ›
    • Leistungen
    • Downloads
  • Anfrage
  • Blog
  • Kontakt ›
    • Wer wir sind
  • Ungarische Seite
  • Dachdämmung ›
    • Dachdämmung
    • Zwischensparrendämmung
    • Schrägdach
    • Untersparrendämmung
    • Dachboden ausbauen
    • Nachträgliche Dämmung
  • Dachgeschoss ›
    • Oberste Geschossdecke dämmen
    • Traditionelle Holzbalkendecke
    • Hohlraumdämmung
    • Abgehängte Decke
    • Betondecke
    • Schimmel an der Decke
    • Marderschaden
  • Wand ›
    • Holzrahmenbau
    • Hinterlüftete Fassade
    • Kerndämmung
    • Hohlraumdämmung
    • Innendämmung
  • Einblasdämmung ›
    • Einblasdämmung
    • Glaswolle
    • Steinwolle Dämmung
    • Zellulose, Zellulose Dämmung
    • PUR Dämmung
    • Nicht brennbare Dämmung
    • U-Wert Tabelle Dämmstoffe
  • Galerie ›
    • Fotos
    • Videos
  • Leistungen ›
    • Leistungen
    • Downloads
  • Anfrage
  • Blog
  • Kontakt ›
    • Wer wir sind
  • Ungarische Seite

Was Hausbesitzer über die Dämmpflicht 2025 wissen sollten

András Mitró | 2025-09-292025-09-29
Dämmpflicht 2025

Ist eine Dämmung obligatorisch und wenn ja, unter welchen Umständen?

Inhaltsverzeichnis

Toggle
  • Was ist Dämmpflicht? Was ist Ihr Ziel?
  • Dämmpflicht gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG): Was Sie darüber wissen sollten.
  • Wen betrifft die Dämmpflicht?
  • Wann genau tritt die Wärmedämmungspflicht für Ihr Haus in Kraft?
  • Welche Ausnahmen gibt es bei der Dämmpflicht?
    • Von der Dämmpflicht befreit sind bewohnte Einfamilien- und Zweifamilienhäuser, deren Eigentümer sich seit dem 1. Februar 2002 nicht geändert haben.
    • Nach dem 31. Dezember 1983 gebaute oder renovierte Häuser
    • Ausgenommen sind Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 50 m².
    • Denkmalgeschützte Gebäude
    • Temporäre Gebäude
    • Ferienhäuser
    • Landwirtschaftliche Gebäude
    • Einblasdämmung
    • Natürliche Dämmstoffe
  • Was muss man über die Dämmpflicht für oberste Geschossdecken und Dächer wissen?
  • Was muss man über die Dämmpflicht für Fassaden wissen?
  • Kellerdecken dämmen: Gibt es eine allgemeine Verpflichtung?
  • Was muss man über die Dämmpflicht für Altbauten und historische Gebäude wissen?
  • Welche Fördermöglichkeiten für die Dämmpflicht 2025 gibt es?
  • Warum lohnt es sich, in eine Isolierung zu investieren, eventuell auch dann, wenn keine Dämmpflicht besteht?
  • FAQ – Dämmpflicht 2025 – gefragt und beantwortet

Was ist Dämmpflicht? Was ist Ihr Ziel?

Die Dämmvorschriften in Deutschland sind Teil des Energieausweisgesetzes (GEG) und nicht für alle Gebäude gültig.

Es gibt zwar keine allgemeine „Dämmvorschrift”, jedoch verschiedene Vorschriften für die Sanierung einzelner Gebäudeteile und die Einhaltung bestimmter Dämmwerte. In erster Linie umfasst dies die Verpflichtung zur Dämmung des Daches oder des Dachbodens.

Ziel des GEG ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, um die Abhängigkeit des Landes von fossilen Energieträgern zu verringern und einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen zu leisten.

Dämmpflicht

Dämmpflicht gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG): Was Sie darüber wissen sollten.

Das deutsche Baugesetzbuch (GEG) schreibt unter bestimmten Voraussetzungen eine Dämmung vor, beispielsweise bei einem Eigentümerwechsel, bei einer Renovierung von mehr als zehn Prozent des Gebäudes oder bei ungedämmten Rohren in unbeheizten Räumen.

Die Dämmung des Daches oder des Dachbodens ist obligatorisch.

Die Dämmung der Fassade ist bei einer Sanierung von mehr als 10 % der Fassadenfläche obligatorisch.

Bei einem Eigentümerwechsel haben die neuen Eigentümer nach einem Kauf, einer Erbschaft oder einer Schenkung zwei Jahre Zeit, um die Dämmvorschriften des GEG zu erfüllen.

Bei fehlender Dämmung kann eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Gemäß dem Energiegesetz müssen bei der Renovierung bestimmter Gebäudeteile bestimmte U-Werte eingehalten werden. So muss die Dachdämmung beispielsweise einen U-Wert von mindestens 0,24 W/(m²K) aufweisen, dasselbe gilt für die Dämmung der Fassade oder des Dachbodens.

Dämmpflicht

Der U-Wert gibt an, welche Wärmemenge durch die gesamte Konstruktion eines Gebäudes (Wände, Dächer, Fenster usw.) hindurchgeht. Er wird daher auch als Wärmedurchgangskoeffizient bezeichnet. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Isolierung. Dabei spielt die Wärmeleitfähigkeit (W/mK) des Dämmstoffes eine entscheidende Rolle. Moderne Dämmstoffe erreichen Werte von 0,035 W/(m·K) oder besser, was auf eine sehr gute Dämmleistung hindeutet.

Dämmpflicht

Wen betrifft die Dämmpflicht?

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt in bestimmten Bereichen eine Isolierung vor. Dies gilt sowohl für einzelne Wohnungseigentümer als auch für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Beim Kauf einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gelten in der Regel die gleichen Dämmvorschriften. Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung erwerben Käufer einen Teil des Grundstücks und des Gebäudes und werden automatisch Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Kosten für Renovierungs- und Dämmmaßnahmen werden in diesem Fall unter den Eigentümern aufgeteilt. Es lohnt sich daher, sich vor dem Kauf über den energetischen Zustand der Immobilie zu informieren.

Wann genau tritt die Wärmedämmungspflicht für Ihr Haus in Kraft?

Das Gesetz über die Energieeffizienz von Gebäuden (GEG), welches die Anforderungen an die Wärmedämmung festlegt, ist seit dem 1. November 2020 in Kraft. Es verpflichtet Eigentümer:innen zur energieeffizienten Sanierung bestimmter Gebäudeteile, wie beispielsweise Dächer und Decken im Obergeschoss, insbesondere in bestehenden Gebäuden.

Für Immobilien, die nach dem 1. Februar 2002 erworben wurden, gilt eine Sanierungspflicht: Eigentümer, die nach dem 1. Februar 2002 ein Haus gekauft haben, müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Eigentumsübertragung bestimmte Dämmmaßnahmen durchführen. Dies gilt in erster Linie für ungedämmte Dächer und Fassaden.

Welche Ausnahmen gibt es bei der Dämmpflicht?

Von der Dämmpflicht befreit sind bewohnte Einfamilien- und Zweifamilienhäuser, deren Eigentümer sich seit dem 1. Februar 2002 nicht geändert haben.

Häuser, die am 1. Februar 2002 vom aktuellen Eigentümer bewohnt wurden und seitdem nicht den Eigentümer gewechselt haben, sind von der Dämmpflicht befreit. Diese Ausnahme gilt nicht für Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen.

Nach dem 31. Dezember 1983 gebaute oder renovierte Häuser

Nach dem 31. Dezember 1983 gebaut oder renoviert und den damaligen Energieeinsparvorschriften (z. B. Wärmeschutzverordnung von 1982/1984) entsprechend.

Das Gesetz geht davon aus, dass diese Dächer bereits über ein Dämmungsniveau verfügen, bei dem eine weitere Verbesserung unwirtschaftlich oder nicht gerechtfertigt ist. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Eigentümer glaubhaft nachweisen kann, dass bei der Errichtung oder Renovierung tatsächlich die damaligen Vorschriften eingehalten wurden (z. B. durch Unterlagen, Baupläne, Genehmigungen).

Ausgenommen sind Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 50 m².

Ausgenommen sind Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern.

Denkmalgeschützte Gebäude

Wenn die energetische Modernisierung eines denkmalgeschützten Gebäudes (z. B. Dämmung, Austausch der Heizung) dessen historischen Charakter oder Erscheinungsbild gefährden würde oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre, kann eine Befreiung von den GEG-Anforderungen gewährt werden.

Temporäre Gebäude

Temporäre Gebäude, die höchstens zwei Jahre lang genutzt werden.

Ferienhäuser

Wohngebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden, oder Gebäude mit sehr geringem Energieverbrauch.

Landwirtschaftliche Gebäude

Ausgenommen sind große, offene Wirtschaftsgebäude für die Tierhaltung sowie Gewächshäuser und Räume für den Pflanzenanbau. Auch Zeltkonstruktionen und aufblasbare Hallen sind ausgenommen.

Einblasdämmung

Wenn in einem alten Gebäude beispielsweise nicht genügend Platz für eine Dämmung mit herkömmlicher Dicke vorhanden ist, darf eine Einblasdämmung verwendet werden, auch wenn diese den Standard-U-Wert nicht erreicht.

Natürliche Dämmstoffe

Bei natürlichen Dämmstoffen (z. B. Hanf, Wolle, Zellulose) sind ebenfalls Abweichungen möglich, wenn deren Verwendung aus ökologischen oder architektonischen Gründen gerechtfertigt ist.

In der Regel ist für Abweichungen ein individuelles Genehmigungsverfahren erforderlich, über dessen Zulässigkeit die Baubehörde entscheidet.

Was muss man über die Dämmpflicht für oberste Geschossdecken und Dächer wissen?

Die Dämmung des Dachgeschosses oder Daches ist gemäß § 47 der deutschen Bauordnung (GEG) vorgeschrieben. Ist der Dachboden unbewohnt und unbeheizt, muss die horizontale Fläche, also der Dachboden, bis zum beheizten Wohnraum gedämmt werden. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) darf 0,24 W/(m²K) nicht überschreiten.

Wird der Dachboden jedoch zu Wohnraum umgebaut, muss auch das Dach gemäß der Energieeinsparverordnung gedämmt werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Mindestanforderungen an die Wärmedämmung gemäß DIN 4108-2 bereits erfüllt sind.

Was muss man über die Dämmpflicht für Fassaden wissen?

Die Anforderungen an die Fassadendämmung gelten, wenn bei einer Renovierung mehr als 10 Prozent der Fassadenfläche ausgetauscht werden. In diesem Fall muss die neue Wärmedämmung gemäß Energiegesetz einen maximalen U-Wert von 0,24 W/(m²K) erreichen.

Kellerdecken dämmen: Gibt es eine allgemeine Verpflichtung?

Die Dämmung der Kellerdecke ist nicht verpflichtend. Gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) ist eine nachträgliche Sanierung nur bei Gebäuden erforderlich, die vor 1984 gebaut wurden und noch nicht über eine ausreichende Wärmedämmung verfügen. In anderen Fällen muss die Dämmung der Kellerdecke nur im Rahmen einer umfassenden, energiesparenden Sanierung durchgeführt werden.

Was muss man über die Dämmpflicht für Altbauten und historische Gebäude wissen?

Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält besondere Vorschriften für alte und historische Gebäude, insbesondere für denkmalgeschützte Gebäude.

Diese sind von der Dämmpflicht ausgenommen, wenn die Dämmung ihr Erscheinungsbild beeinträchtigen würde oder die Kosten unverhältnismäßig hoch wären.

Auch alte Gebäude sind in bestimmten Fällen von der Dämmpflicht ausgenommen. Dies ist der Fall, wenn die Dachfläche des Gebäudes nach dem 31. Dezember 1983 gebaut oder renoviert wurde und den damaligen Energieeinsparvorschriften (zum Beispiel der Wärmeschutzverordnung von 1982/1984) entsprach.

Das Gesetz geht davon aus, dass diese Dächer bereits über ein ausreichendes Dämmungsniveau verfügen und eine weitere Verbesserung unwirtschaftlich oder nicht gerechtfertigt ist.

Welche Fördermöglichkeiten für die Dämmpflicht 2025 gibt es?

Um die Kosten für die Wärmedämmung zu senken, können Hausbesitzer eine Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen.

Bei der Grundförderung erhalten Förderberechtigte für einzelne Maßnahmen, wie z. B. die Dämmung des Dachbodens, des Daches oder der Fassade, eine Förderung in Höhe von 15 %.

iSFP-Bonus: Mit einem individuellen Sanierungsplan (iSFP) erhalten Sie einen zusätzlichen Förderbonus von 5 %. Damit erhöht sich der maximale Förderbetrag auf 20 %.

Maximaler Förderbetrag: Bei einem Sanierungsplan können maximal 60.000 Euro als förderfähige Kosten angerechnet werden. Ohne iSFP beträgt der maximale förderfähige Betrag 30.000 Euro.

Warum lohnt es sich, in eine Isolierung zu investieren, eventuell auch dann, wenn keine Dämmpflicht besteht?

Mit einer geeigneten Wärmedämmung können Hausbesitzer ihre Heiz- und Kühlkosten senken und gleichzeitig den Komfort und den Wert ihrer Immobilie steigern. Durch die Dämmung des Daches lassen sich 20 bis 25 Prozent der Energie einsparen, durch die Dämmung der Fassade sogar 25 bis 35 Prozent. Eine angemessene Dämmung leistet einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz und reduziert den CO2-Ausstoß.

FAQ – Dämmpflicht 2025 – gefragt und beantwortet

Welche gesetzlichen Pflichten zur Dämmung gelten ab 2025 für Hausbesitzer in Deutschland?

Bis 2030 müssen alle Gebäude renoviert werden, die nicht den Anforderungen der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden entsprechen. Dies betrifft insbesondere ältere Gebäude mit hohem Energieverbrauch oder solche der Energieeffizienzklassen G oder F.

Gibt es Ausnahmen oder Übergangsregelungen für Bestandsbauten oder denkmalgeschützte Häuser?

Denkmalgeschützte Gebäude können in bestimmten Fällen von der Regelung ausgenommen werden. Ebenfalls ausgenommen sind Gebäude, die seit 1984 den damaligen Standards entsprechen, sofern kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.

Welche Förderprogramme oder finanziellen Unterstützungen kann man für die Umsetzung der Dämmpflicht nutzen?

Die BAFA-Förderung deckt bis zu 20 % der Kosten.

Posted in Wegweiser

Fordern Sie jetzt unser Angebot an!

Anfrage


knauf certification
ursa certification

Ich habe seit langem nach einem Isolierungsmaterial gesucht, das zur Brandschutzklasse A1 gehört und mit dem die Fehler der schon eingebauten Bodendach-Wärmedämmung ohne Abriss repariert werden können. Auf diese Weise konnte nur eine Einblasdämmung in die Rede kommen. Deshalb habe ich gefreut, als ich die Anzeige von KontaktBau gefunden habe. Sie haben genau eine Dienstleitung geboten, die ich benötigte. Nach der korrekten Information des die örtliche Beurteilung durchführenden Kollegen und nach Vorlage der entsprechenden Klassifikationen, Fachmaterialien und Produktmuster habe ich ein korrektes Preisangebot bekommen. Nach der Bestellung haben die Kollegen eine präzise, saubere Arbeit durchgeführt. Im Dachboden wurde als ergänzende Dämmung ein Isolierungsmaterial eingebaut, bei dem ich meine Familie in Sicherheit wissen kann, denn sein Brandschutzklasse A1 (nicht brennbar) ist, sein Wärmeleitungsfaktor 0,034 W/mK ist, und diese beiden Eigenschaften gemeinsam können Vertrauen hervorrufen. Mit Durchführung der Arbeit und mit Dienstleistung der Firma bin ich vollkommen zufrieden, und wir können die Wärmedämmungsfähigkeiten des Materials bei der Hitze im Sommer und bei der Kälte im Winter erfahren. Meine günstigen Eindrücke bleiben hoffentlich sowohl bei der Hitze im Sommer, als auch bei der Kälte im Winter und beim Eintreffen der Regierechnungen erhalten.

István LEIDINGER, Brandschutzingenieur, Pomáz, Ungarn

Danke für die korrekte, exakte, reibungslose und saubere Arbeit, die durch nette und höfliche
Kollegen durchgeführt wurde. Ich bin maximal zufrieden.

Katalin Sárváry, Herceghalom, Ungarn

Nach mehreren Änderungen des Zeitpunkts – unserseits – eine korrekte kundenfreundliche Kontakthaltung und eine schnelle, saubere und präzise Arbeit. Der vorkalkulierte Preis stimmte mit dem tatsächlichen Preis und mit den wirklichen Kosten überein.

Herr Marcell Friedrich, Sopron, Ungarn

Die Arbeit haben die ausführenden Mitarbeiter korrekt, höflich und schnell gemacht, ich werde die Firma gerne weiterempfehlen.

Dr. Ágnes Susoczky, Siófok, Ungarn

Vor wenigen Tagen wurde die nachträgliche Wärmedämmung unseres Hauses zu unserer
vollen Zufriedenheit durchgeführt. Die Einspritzisolierung sowie deren Technologie
waren für uns Neuigkeiten! Ich möchte ein paar wesentliche Aspekte der geleisteten Arbeit
hervorheben: – Präzision, Sauberkeit, Arbeitsdisziplin und ausgezeichnete Fachkenntnisse,
mit denen ein hervorragendes Resultat erreicht wurde. Die Dämmung der großen Dachfläche
und des Dachbodens wurde in einer kurzen Frist, zum realen Preis, schnell und mit geringen
Abrissen durchgeführt, wobei der originale Zustand einwandfrei wiederhergestellt wurde. Zu
Ihrer Arbeit und zu Ihrem Fachwissen möchte ich gratulieren. Ich werde das Haus als
Referenzarbeit meinen Bekannten jederzeit gerne zeigen. Ich wünsche für Ihre Arbeit viel
Erfolg!

Herr Zoltán Vaczkó, Budakeszi, Ungarn
Datenschutz - Impressum
© 2025 · Kontaktbau · Alle Rechte vorbehalten - KontaktBau Dachisolierung, Dachbodenisolierung, Dachbodenisolierung