Ein Energieeffizienzausweis ist ein Dokument, das Informationen über die Energieeffizienz einer Immobilie enthält. Es beantwortet Fragen wie „Was kann man daraus ablesen?“ und „Wie hilft er Immobilienbesitzern?“.
- Was ist ein Energieausweis?
- Wann ist ein Energieausweis vorgeschrieben?
- Was sind die Energieeffizienzklassen in den Energieausweisen?
- Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was sind diese, worin besteht der Unterschied?
- Wann und welcher Energieausweis ist zulässig? Wovon hängt er ab?
- Wo und wie kann der Energieausweis beantragt werden?
- Energieausweis für ein Haus: Wer darf ihn ausstellen?
- Welche Gültigkeit hat der Energieausweis?
- Was sind die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises?
- FAQ – Energieausweis fürs Haus – gefragt und beantwortet
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis bescheinigt die Energieeffizienz eines Gebäudes, zeigt auf, wie wirtschaftlich es im Winter beheizt und im Sommer gekühlt werden kann und gibt Auskunft über den Energieverlust. Er ermöglicht einen Vergleich zwischen Immobilien. Er ist für neu gebaute sowie zum Verkauf oder zur Vermietung angebotene Immobilien obligatorisch. Er hilft Eigentümern, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu verstehen, und liefert Informationen darüber, wie das Gebäude energieeffizienter gestaltet werden kann und welche Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll sind. ACHTUNG! Ein Energieausweis ersetzt jedoch keine Energieberatung.
Die neuen Ausweise für Wohngebäude klassifizieren Gebäude ähnlich wie Elektrogeräte in Energieeffizienzklassen von A+ bis H.
Der Energieausweis dokumentiert den aktuellen Energiezustand des Gebäudes. Er verpflichtet die Eigentümer jedoch nicht zur Umsetzung von Vorschlägen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen.
Als Eigentümer eines energieintensiven Gebäudes ist es jedoch ratsam, die Energieeffizienzklasse durch eine entsprechende Sanierung zu verbessern. Das senkt nicht nur die Heiz- und Kühlkosten, sondern steigert auch den Wert der Immobilie.
Quelle: bundesanzeiger.de
Wann ist ein Energieausweis vorgeschrieben?
Bei neu gebauten Immobilien, die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden, ist er obligatorisch. Die Kosten für die Ausstellung des Zertifikats trägt immer der aktuelle Eigentümer. Von der Verpflichtung zur Ausstellung eines Energieeffizienzausweises befreit sind beispielsweise Ferienhäuser, denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern.
Beim Verkauf einer Immobilie ist der Eigentümer verpflichtet, einen Energieausweis zu beschaffen und diesen spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 schreibt außerdem vor, dass bestimmte Angaben aus dem Energieausweis auch in der Immobilienanzeige angegeben werden müssen, beispielsweise das Baujahr und die Energieeffizienzklasse der Immobilie.
Was sind die Energieeffizienzklassen in den Energieausweisen?
Die neun Energieeffizienzklassen für Gebäude werden nach dem Endenergieverbrauch eingeteilt. Entscheidend ist der jährliche Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung. Der Endenergiebedarf wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²a)) gemessen.
Energieeffizienzklasse | Jährlicher Energiebedarf | Jährliche Energiekosten | Haustyp |
---|---|---|---|
A+ | 0 bis 30 | 3 Euro/m2 | Neubaten mit höchsten energetischem Standard, z. B. Passivhaus, KfW EH-40 plus |
A | 30 bis 50 kWh/m2 | 7 Euro/m2 | Neubaten mit hohem energetischem Standard, z. B. 3-Liter-Häuser, KfW EH-55 |
B | 50 bis 75 kWh/m2 | 12 Euro/m2 | Neubaten mit guter Dämmung, EnEV 2014 |
C | 75 bis 100 kWh/m2 | 16 Euro/m2 | Neubauten nach EnEV 2009 |
D | 100 bis 130 kWh/m2 | 21 Euro/m2 | sehr gut sanierte Altbauen |
E | 130 bis 160 kWh/m2 | 27 Euro/m2 | gut sanierte Altbauen; Gebäude, die nach Inkrafttretten der 2. Wärmeschutzverordnung 1982 errichtet wurden |
F | 160 bis 200 kWh/m2 | 34 Euro/m2 | Gebäude, die nach Inkrafttretten der 2. Wärmeschutzverordnung 1982 errichtet und noch nicht energetisch saniert wurden |
G | 200 bis 250 kWh/m2 | 42 Euro/m2 | teilweise sanierte Altbauen; Häuser, die nach Inkrafttretten der 1. Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut wurden |
H | über 250 kWh/m2 | 50 Euro und mehr/m2 | unsanierte und schlecht gedämmte Bestandsgebäude |
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was sind diese, worin besteht der Unterschied?
Der Bedarfsausweis gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes. Der Verbrauchsausweis basiert dagegen auf dem tatsächlichen Energieverbrauch. Er zeigt, wie viel Energie die Bewohner der Immobilie pro Jahr verbraucht haben. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Ein Nachteil des Verbrauchausweises ist, dass die persönlichen Heizgewohnheiten der Vorbesitzer die Energieeffizienzwerte des Gebäudes beeinflussen können. Der verbrauchsbasierte Ausweis ist günstiger, aber weniger genau; der bedarfsbasierte Ausweis ist teurer, aber genauer.
Wann und welcher Energieausweis ist zulässig? Wovon hängt er ab?
Die Zulässigkeit hängt von der Art und dem Alter des Gebäudes ab.
Verbrauchsausweis:
- Er ist zulässig für Gebäude, die nach 2008 gebaut wurden.
- Er ist verwendbar, wenn das Gebäude mindestens fünf Wohnungen umfasst.
- Er ist auch dann geeignet, wenn gemessene Verbrauchsdaten vorliegen.
Bedarfsausweis:
- Er ist obligatorisch für Altbauten, wenn keine ausreichenden Verbrauchsdaten vorliegen.
- Er ist erforderlich für Gebäude, die vor 2008 gebaut wurden und weniger als fünf Wohnungen haben.
- Er ist vorgeschrieben, wenn das Gebäude einer wesentlichen energetischen Sanierung unterzogen wurde.
Wo und wie kann der Energieausweis beantragt werden?
In einigen Bundesländern sind die Baubehörden, in anderen die Landesämter, Bezirksämter oder das Umweltministerium für die Ausstellung von Energieeffizienzausweisen zuständig.
Ein Energieausweis wird immer für ein gesamtes Gebäude ausgestellt. Der Energieverbrauch einer einzelnen Wohnung kann jedoch erheblich vom Wert für das gesamte Gebäude abweichen. So haben beispielsweise Wohnungen im Erdgeschoss oder im Dachgeschoss einen deutlich höheren Energiebedarf, insbesondere, wenn das Gebäude schlecht gedämmt ist.
Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, muss den Energieausweis beim Verwalter der Immobilie anfordern. Wer eine Mietwohnung beziehen möchte, muss den Ausweis beim Vermieter anfordern.
Energieausweis für ein Haus: Wer darf ihn ausstellen?
Gemäß dem Gesetz über Energieausweise (GEG) dürfen Energieausweise nur von Personen ausgestellt werden, die über besondere Fachkenntnisse verfügen. Dazu gehören beispielsweise Ingenieure, Architekten, staatlich geprüfte Techniker und bestimmte Handwerker. In der Online-Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena) können Sie nach qualifizierten Energieberatern suchen, deren Qualifikation für die Ausstellung von Energieausweisen überprüft wurde.
Welche Gültigkeit hat der Energieausweis?
Ein Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig, sofern keine wesentlichen Änderungen am Gebäude vorgenommen werden. Dies gilt sowohl für den Verbrauchsausweis als auch für den Bedarfsausweis, solange keine Änderungen vorgenommen werden, durch die er ungültig wird.
Wann verliert der Ausweis vor Ablauf der zehn Jahre seine Gültigkeit?
Wenn das Gebäude wesentlich modernisiert wird, beispielsweise durch Dämmung, Austausch der Heizungsanlage, der Fenster und Türen.
Wenn gesetzliche Änderungen neue Anforderungen an die Energieeffizienzklasse stellen.
Wenn ein neuer Ausweis ausgestellt wird, verliert der vorherige automatisch seine Gültigkeit.
Was sind die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises?
Eine Verbrauchsausweis ist mit durchschnittlichen Kosten von 80 bis 100 € günstiger als eine Bedarfsausweis, für welchen 300 bis 500 € fällig werden.
FAQ – Energieausweis fürs Haus – gefragt und beantwortet
Bei neu gebauten Immobilien, die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden, ist dies obligatorisch.
Ein Bedarfsausweis gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes. Ein Verbrauchsausweis basiert hingegen auf dem tatsächlichen Energieverbrauch.
Gemäß dem Gesetz über Energieausweise (GEG) dürfen Energieausweise nur von Personen ausgestellt werden, die über spezielle Fachkenntnisse verfügen. In der Online-Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena) können Sie nach solchen Personen suchen. Ein Verbrauchsausweis ist mit durchschnittlich 100 € günstiger als ein Bedarfsausweis, der 400 € kostet.