Skip to content

logo

  • Dachdämmung ›
    • Dachdämmung
    • Zwischensparrendämmung
    • Schrägdach
    • Untersparrendämmung
    • Dachboden ausbauen
    • Nachträgliche Dämmung
  • Dachgeschoss ›
    • Oberste Geschossdecke dämmen
    • Traditionelle Holzbalkendecke
    • Hohlraumdämmung
    • Abgehängte Decke
    • Betondecke
    • Schimmel an der Decke
    • Marderschaden
  • Wand ›
    • Holzrahmenbau
    • Hinterlüftete Fassade
    • Kerndämmung
    • Hohlraumdämmung
    • Innendämmung
  • Einblasdämmung ›
    • Einblasdämmung
    • Glaswolle
    • Steinwolle Dämmung
    • Zellulose, Zellulose Dämmung
    • PUR Dämmung
    • Nicht brennbare Dämmung
    • U-Wert Tabelle Dämmstoffe
  • Galerie ›
    • Fotos
    • Videos
  • Leistungen ›
    • Leistungen
    • Downloads
  • Anfrage
  • Blog
  • Kontakt ›
    • Wer wir sind
  • Ungarische Seite
  • Dachdämmung ›
    • Dachdämmung
    • Zwischensparrendämmung
    • Schrägdach
    • Untersparrendämmung
    • Dachboden ausbauen
    • Nachträgliche Dämmung
  • Dachgeschoss ›
    • Oberste Geschossdecke dämmen
    • Traditionelle Holzbalkendecke
    • Hohlraumdämmung
    • Abgehängte Decke
    • Betondecke
    • Schimmel an der Decke
    • Marderschaden
  • Wand ›
    • Holzrahmenbau
    • Hinterlüftete Fassade
    • Kerndämmung
    • Hohlraumdämmung
    • Innendämmung
  • Einblasdämmung ›
    • Einblasdämmung
    • Glaswolle
    • Steinwolle Dämmung
    • Zellulose, Zellulose Dämmung
    • PUR Dämmung
    • Nicht brennbare Dämmung
    • U-Wert Tabelle Dämmstoffe
  • Galerie ›
    • Fotos
    • Videos
  • Leistungen ›
    • Leistungen
    • Downloads
  • Anfrage
  • Blog
  • Kontakt ›
    • Wer wir sind
  • Ungarische Seite

Energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses: Wichtige Informationen

András Mitró | 2025-08-072025-08-07
denkmalgeschuetztes-haus

Was bedeutet denkmalgeschütztes Haus, wodurch wird ein Haus denkmalgeschützt?

Inhaltsverzeichnis

Toggle
  • Was ist ein denkmalgeschütztes Haus?
  • Was macht ein Haus zu einem Denkmal?
    • Einzigartigkeit
    • Gemeinschaftliche Bedeutung
    • Rolle im Ortsbild
    • Es ist in seinem ursprünglichen Zustand erhalten oder restaurierbar.
    • Es ist mit historischen Ereignissen oder Personen verbunden.
  • Wie kann man überprüfen, ob ein Haus unter Denkmalschutz steht?
  • Was ist die Denkmalschutzbehörde? Wie und was regelt sie?
    • Untergeordnete Behörden sind die Unteren Denkmalschutzbehörden.
      • In Bayern beispielsweise:
      • Auf nationaler Ebene:
  • Wie viel kostet ein denkmalgeschütztes Gebäude? Wie kann man solch ein Gebäude erwerben?
    • Wie kann man diese Gebäude erwerben?
  • Welche Tücken und Nachteile gibt es bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude?
  • Wie kann man ein denkmalgeschütztes Gebäude energieeffizient sanieren?
    • Genehmigungspflichtige Maßnahmen
    • Erhaltung historischer Werte
    • Eingeschränkte Verwendung von Materialien
  • Wie können sich öffentliche Genehmigungsverfahren auf die energieeffiziente Renovierung von denkmalgeschützten Gebäuden auswirken?
    • Die Behörden müssen diese grundsätzlich genehmigen, sofern keine besonderen denkmalschutzrechtlichen Hindernisse bestehen:
    • Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege genehmigt immer mehr dieser Modernisierungen, insbesondere, wenn die Solarmodule von öffentlichen Flächen aus nicht sichtbar sind.
  • Förderung: KfW-Programme für den Denkmalschutz
    • Wichtige Voraussetzungen für denkmalgeschützte Gebäude
  • Fazit: Wann und wie lohnt sich die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes?
    • Wann lohnt sich eine Renovierung?
      • Bei Baufälligkeit
      • Zur energetischen Modernisierung
      • Vor einer Nutzungsänderung
    • Wie sollte man renovieren?
  • WICHTIGSTE ERKLÄRUNG
  • FAQ – Energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses: Wichtige Informationen – gefragt und beantwortet

Was ist ein denkmalgeschütztes Haus?

Ein denkmalgeschütztes Haus ist ein Gebäude, das aufgrund seiner herausragenden historischen, künstlerischen, architektonischen oder kulturellen Bedeutung offiziell unter Denkmalschutz gestellt wurde. Denkmalgeschützte Gebäude stehen unter dem Schutz von Denkmalschutzbehörden und dürfen ohne deren Genehmigung nicht umgebaut oder abgerissen werden.

Was macht ein Haus zu einem Denkmal?

Meist ist der architektonische Stil oder die Struktur des Gebäudes einzigartig oder zeitgemäß.

Oft spiegelt es eine bestimmte Epoche wider und wird als historisch bedeutender kultureller Wert angesehen. Auch Einrichtungsgegenstände, Wandbilder, Türen usw. können Teil des geschützten Gebäudes sein.

Einzigartigkeit

Besonderer architektonischer Stil oder charakteristische Lösungen der jeweiligen Epoche.

Gemeinschaftliche Bedeutung

Es wurde für kirchliche, Bildungs- oder Verwaltungszwecke erbaut und hat seine ursprüngliche Funktion bewahrt.

Rolle im Ortsbild

Es ist ein wichtiger Bestandteil des Stadt- oder Straßenbildes.

Es ist in seinem ursprünglichen Zustand erhalten oder restaurierbar.

Es ist mit historischen Ereignissen oder Personen verbunden.

Es gibt keine konkrete Altersgrenze, die einem Gebäude automatisch den Denkmalschutzstatus verleiht. Die Unterschutzstellung erfolgt nach individueller Prüfung, wobei die historische, architektonische, künstlerische oder kulturelle Bedeutung des Gebäudes ausschlaggebend ist.

Gebäude, die älter als 100 Jahre sind, werden häufig geprüft.  Dies ist jedoch nicht automatisch der Fall.

Gebäude aus der Zeit vor dem Ende des 19. Jahrhunderts (zum Beispiel vor den 1870er Jahren) haben eine größere Chance, als Denkmal eingestuft zu werden. Auch herausragende Beispiele moderner Architektur (zum Beispiel im Bauhaus-Stil) können geschützt sein, selbst wenn sie aus dem 20. Jahrhundert stammen.

Wie kann man überprüfen, ob ein Haus unter Denkmalschutz steht?

Jedes Bundesland hat ein eigenes Landesdenkmalamt, das eine Liste der denkmalgeschützten Gebäude führt. In Bayern kann man beispielsweise auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege nach dem Haus suchen, entweder anhand der Adresse oder der Flurstücknummer.

Der Denkmalschutzstatus kann außerdem im Grundbuch vermerkt sein. Ein Notar oder Rechtsanwalt kann dies während des Kaufprozesses überprüfen.

Was ist die Denkmalschutzbehörde? Wie und was regelt sie?

Da der Denkmalschutz in Deutschland in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt, gibt es keine einheitliche nationale Behörde, sondern jedes Bundesland betreibt ein eigenes System von Institutionen.

Die wichtigsten Akteure im Denkmalschutz: Landesdenkmalämter.

Dies sind die wichtigsten Fachbehörden, die für die Feststellung des Denkmalschutzstatus von Gebäuden, die Erteilung von Genehmigungen für Renovierungsarbeiten und die fachliche Aufsicht zuständig sind.

Untergeordnete Behörden sind die Unteren Denkmalschutzbehörden.

Sie sind in der Regel den Gemeinden oder Landkreisen angegliedert und erledigen die täglichen Verwaltungsaufgaben (z. B. Genehmigungen, Kontrollen).

In Bayern beispielsweise:

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist für die fachliche Aufsicht zuständig und führt das Denkmalverzeichnis.

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist die oberste Behörde, die in Streitfällen rechtliche Entscheidungen treffen kann.

Auf nationaler Ebene:

Obwohl es keine zentrale Behörde gibt, spielt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) eine wichtige Rolle bei der Erhaltung, Förderung und Popularisierung von Denkmälern.

Da das deutsche System dezentralisiert ist, gelten beispielsweise in Baden-Württemberg oder Thüringen unterschiedliche Regelungen und institutionelle Strukturen. In der Regel wird die fachliche Qualität der Entscheidungen durch die Landesämter sichergestellt.

Der Denkmalschutz wird durch das Denkmalschutzgesetz (DSchG), ein Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler, geregelt.

In Deutschland gibt es mehr als eine Million denkmalgeschützte Gebäude.

Wie viel kostet ein denkmalgeschütztes Gebäude? Wie kann man solch ein Gebäude erwerben?

Da diese Gebäude einen einzigartigen Wert darstellen, variieren die Preise für denkmalgeschützte Immobilien stark. Sie hängen davon ab, wo sich die Immobilie befindet, in welchem Zustand sie ist (renoviert oder baufällig), wie groß sie ist und welche Funktion sie hat (z. B. Wohnhaus, Geschäftsgebäude, Gastronomiebetrieb, Kulturzentrum usw.).

Wie kann man diese Gebäude erwerben?

Man kann auf Immobilienportalen oder über lokale Immobilienagenturen nach denkmalgeschützten Gebäuden suchen.

In den Anzeigen wird häufig der Status „Denkmalschutz” angegeben.

Eine weitere Möglichkeit ist die Suche in Denkmalverzeichnissen auf den Webseiten der Denkmalschutzbehörden der Bundesländer (z. B. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege), bei der man die Adresse oder die Flurstücknummer eingeben kann.

Beachten Sie, dass Sie vor dem Kauf die staatliche oder kommunale Behörde informieren müssen, sofern diese ein Vorkaufsrecht hat. Zudem sollten Sie vor dem Kauf einen auf denkmalgeschützte Immobilien spezialisierten Anwalt oder Immobilienexperten hinzuziehen. Für die Renovierung denkmalgeschützter Gebäude können staatliche Fördermittel beantragt und eine Abschreibung aufgrund von Wertminderung geltend gemacht werden.

Welche Tücken und Nachteile gibt es bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude?

Die Renovierung von denkmalgeschützten Gebäuden unterliegt strengen Auflagen. Aufgrund ihres historischen Wertes sind die Genehmigungsverfahren langwierig und kompliziert und die Unterhaltskosten höher.

Eine Renovierung oder ein Umbau ist nur mit Genehmigung möglich. Selbst die Anbringung einer Werbetafel ist genehmigungspflichtig.

Die Erhaltung des ursprünglichen Zustands ist Pflicht: Fassade, Struktur und Verzierungen dürfen nicht nach Belieben verändert oder ersetzt werden.

Instandhaltungspflicht: Der Eigentümer muss für den guten Zustand des Gebäudes sorgen.

Das Landesdenkmalamt überwacht den Zustand und die Nutzung.

Wie kann man ein denkmalgeschütztes Gebäude energieeffizient sanieren?

Bei der energieeffizienten Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes sollen der ursprüngliche Charakter des Gebäudes erhalten und gleichzeitig der Energieverbrauch gesenkt sowie der Komfort verbessert werden.

Genehmigungspflichtige Maßnahmen

Die Sanierung muss den Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen, welches die Energieeffizienz regelt. Darüber hinaus sind alle Maßnahmen genehmigungspflichtig und müssen von der zuständigen Denkmalschutzbehörde (z. B. Landesdenkmalamt) genehmigt werden.

Erhaltung historischer Werte

Die Fassade, die Fenster und Türen, die Dachkonstruktion und die Innenelemente dürfen nicht frei verändert werden. Bei einer Wärmedämmung muss der ursprüngliche Zustand der Fassade erhalten bleiben. Daher ist eine Außenisolierung in der Regel nicht zulässig. Gleiches gilt für die Außenfenster und -türen: Die renovierten Fenster und Türen dürfen das ursprüngliche Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen. Bei der Dachdämmung ist die richtige Ausführung der Dampfsperrschichten wichtig.

Die Installation von Sonnenkollektoren ist in der Regel nur verdeckt, an Nebengebäuden und mit besonderer Genehmigung möglich.

Eingeschränkte Verwendung von Materialien

Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die mit den alten Strukturen kompatibel sind (z. B. Kalkputz, natürliche Dämmstoffe).

Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Sanierung ist ein Expertenteam aus Architekten, Restauratoren, Energieberatern und Rechtsexperten, die Hand in Hand arbeiten. Moderne Technologien (z. B. 3D- Scanning, digitale Modellierung) helfen dabei, den ursprünglichen Zustand genau zu dokumentieren und die Modernisierung zu planen.

Wie können sich öffentliche Genehmigungsverfahren auf die energieeffiziente Renovierung von denkmalgeschützten Gebäuden auswirken?

In Deutschland spielen behördliche Genehmigungsverfahren eine entscheidende Rolle, ob und in welcher Form und innerhalb welcher Frist eine energieeffiziente Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes realisiert werden kann.

Diese Verfahren sind komplex, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und wurden in den letzten Jahren zunehmend an die Interessen des Denkmal- und Klimaschutzes angepasst. Nach der Gesetzesänderung von 2022 ist die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (zum Beispiel Photovoltaikanlagen) von vorrangigem öffentlichem Interesse.

Die Behörden müssen diese grundsätzlich genehmigen, sofern keine besonderen denkmalschutzrechtlichen Hindernisse bestehen:

-So hat beispielsweise das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Installation von Solarzellen auf einem Garagendach eines denkmalgeschützten Gebäudes genehmigt, da das öffentliche Interesse die Denkmalschutzbedenken überwiegt.

-In Bayern wiederum wurde eine Solaranlage auf einem Nebengebäude eines Schlosses installiert, was von der Denkmalschutzbehörde genehmigt wurde, da das Gebäude nicht Teil der ursprünglichen Fassadengestaltung war und die Anlage zur Senkung der Unterhaltskosten beitrug.

-In Berlin wurde ein Mietshaus in einem denkmalgeschützten Gebäude mit einer Innendämmung und einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung modernisiert, wobei die ursprüngliche Fassade vollständig erhalten blieb.

Gemäß der EU-Richtlinie (2018/2002/EU) ist der Ausbau erneuerbarer Energiequellen von vorrangigem öffentlichem Interesse und die Mitgliedstaaten müssen bei der Modernisierung der Energieeffizienz von Gebäuden, auch bei denkmalgeschützten Gebäuden, ausgewogene Entscheidungen treffen. Dies ist jedoch stets eine Einzelfallentscheidung.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege genehmigt immer mehr dieser Modernisierungen, insbesondere, wenn die Solarmodule von öffentlichen Flächen aus nicht sichtbar sind.

– Die Solarmodule von öffentlichen Flächen aus nicht sichtbar sind und – sie an Nebengebäuden oder auf Dachflächen angebracht werden und und der Eingriff den historischen Charakter des Gebäudes nicht beeinträchtigt.

-Für die Sanierungspläne sind eine detaillierte Dokumentation und ein Gutachten erforderlich.

-Die Behörden unterstützen zunehmend Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, sofern der historische Charakter des Gebäudes dadurch nicht beeinträchtigt wird.

-Um Ablehnungen oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten sich Eigentümer vorab mit den Denkmalschutzbehörden abstimmen.

Förderung: KfW-Programme für den Denkmalschutz

Die KfW bietet zahlreiche Programme, die die energieeffiziente Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden indirekt oder direkt fördern. Zwar gibt es kein Programm mit dem ausdrücklichen Label „Denkmalschutz”, jedoch stehen mehrere Förderinstrumente zur Verfügung, wenn die Sanierung bestimmte energetische und bauliche Voraussetzungen erfüllt.

Wichtige Voraussetzungen für denkmalgeschützte Gebäude

-Die Sanierung muss in Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden erfolgen.

-Eine Förderung durch die KfW kann von der Auszeichnung „KfW-Effizienzhaus Denkmal” abhängig sein, die speziell für denkmalgeschützte Gebäude gilt.

-Die Hinzuziehung eines Energieberaters, der bei der Planung und Antragstellung hilft, kann verpflichtend sein.

Fazit: Wann und wie lohnt sich die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes?

Die Renovierung eines denkmalgeschützten Gebäudes ist aus technischer, rechtlicher und kultureller Sicht ein komplexes Unterfangen.

Wann lohnt sich eine Renovierung?

Bei Baufälligkeit

-Wenn die Struktur, die Fassade oder die Innenelemente des Gebäudes beschädigt sind (z. B. Risse, Feuchtigkeit, abblätternder Putz).

Zur energetischen Modernisierung

– Wenn die Heizung, die Isolierung oder die Fenster und Türen veraltet sind und man die Energieeffizienz verbessern möchte.

Vor einer Nutzungsänderung

-Wenn das Gebäude eine neue Funktion erhält (z. B. von Wohnhaus zu Gästehaus), ist eine Renovierung unumgänglich.

Bei Verfügbarkeit von Fördermitteln Wenn KfW- oder EU-Fördermittel verfügbar sind, lohnt es sich, die Arbeiten entsprechend zu planen.

Wie sollte man renovieren?

Die Renovierung sollte mit einer Voruntersuchung beginnen, die eine architektonische und kunsthistorische Begutachtung, eine Materialuntersuchung und eine Schichtuntersuchung umfasst.

Im nächsten Schritt wird die Genehmigung beim Landesdenkmalamt eingeholt und eine Genehmigung für alle Maßnahmen beantragt. Anschließend erfolgen Planung und Ausführung mit zeitgemäßen Technologien und Materialien unter Einbeziehung eines Expertenteams. Parallel dazu lohnt es sich, nach Finanzierungsmöglichkeiten und Förderungen zu suchen.

WICHTIGSTE ERKLÄRUNG

In Deutschland ist jede energetische Sanierung genehmigungspflichtig, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Das Ziel einer energieeffizienten Sanierung ist es, den ursprünglichen Charakter des Gebäudes zu erhalten und gleichzeitig den Energieverbrauch zu senken sowie den Komfort zu verbessern. Aufgrund der Komplexität dieser Aufgabe ist es ratsam, ein Expertenteam hinzuzuziehen. Für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude gibt es zahlreiche Förderprogramme.

FAQ – Energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses: Wichtige Informationen – gefragt und beantwortet

Welche energetischen Maßnahmen sind bei denkmalgeschützten Gebäuden überhaupt erlaubt?

Alle Renovierungsarbeiten müssen vom zuständigen Landesdenkmalamt genehmigt werden.

Muss eine energetische Sanierung bei einem denkmalgeschützten Haus genehmigt werden?

Ja, denn in Deutschland ist jede energetische Sanierung genehmigungspflichtig, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht.

Welche Förderprogramme unterstützen die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien?

In Deutschland gibt es verschiedene staatliche und landesweite Förderprogramme für die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien, insbesondere wenn auch eine energetische Modernisierung oder die Erhaltung des kulturellen Wertes angestrebt wird. Die KfW-Förderung kann in Form von zinsgünstigen Darlehen oder nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt und oft mit anderen Landesmitteln kombiniert werden. Auch die Landesdenkmalämter, Kommunen und private Stiftungen bieten häufig gezielte Förderungen an. Darüber hinaus können die Sanierungskosten in bestimmten Fällen steuerlich abgesetzt werden.

Posted in Wegweiser

Fordern Sie jetzt unser Angebot an!

Anfrage


knauf certification
ursa certification

Genaue Ankunft, höfliche und saubere Arbeit. Alles erfolgt in der Zeit und auf die Weise, wie besprochen.

Herr Tamás Horváth, Zalakaros, Ungarn

Ich habe seit langem nach einem Isolierungsmaterial gesucht, das zur Brandschutzklasse A1 gehört und mit dem die Fehler der schon eingebauten Bodendach-Wärmedämmung ohne Abriss repariert werden können. Auf diese Weise konnte nur eine Einblasdämmung in die Rede kommen. Deshalb habe ich gefreut, als ich die Anzeige von KontaktBau gefunden habe. Sie haben genau eine Dienstleitung geboten, die ich benötigte. Nach der korrekten Information des die örtliche Beurteilung durchführenden Kollegen und nach Vorlage der entsprechenden Klassifikationen, Fachmaterialien und Produktmuster habe ich ein korrektes Preisangebot bekommen. Nach der Bestellung haben die Kollegen eine präzise, saubere Arbeit durchgeführt. Im Dachboden wurde als ergänzende Dämmung ein Isolierungsmaterial eingebaut, bei dem ich meine Familie in Sicherheit wissen kann, denn sein Brandschutzklasse A1 (nicht brennbar) ist, sein Wärmeleitungsfaktor 0,034 W/mK ist, und diese beiden Eigenschaften gemeinsam können Vertrauen hervorrufen. Mit Durchführung der Arbeit und mit Dienstleistung der Firma bin ich vollkommen zufrieden, und wir können die Wärmedämmungsfähigkeiten des Materials bei der Hitze im Sommer und bei der Kälte im Winter erfahren. Meine günstigen Eindrücke bleiben hoffentlich sowohl bei der Hitze im Sommer, als auch bei der Kälte im Winter und beim Eintreffen der Regierechnungen erhalten.

István LEIDINGER, Brandschutzingenieur, Pomáz, Ungarn

Korrekte, ehrliche Arbeit! Alles ist so geschehen, wie wir es besprochen hatten. Auf eine
geringe Unordnung folgte eine vollkommene Reinigung. Mit der Arbeit sind wir völlig
zufrieden.

Herr József Liebhardt, Verőce, Ungarn

Vor wenigen Tagen wurde die nachträgliche Wärmedämmung unseres Hauses zu unserer
vollen Zufriedenheit durchgeführt. Die Einspritzisolierung sowie deren Technologie
waren für uns Neuigkeiten! Ich möchte ein paar wesentliche Aspekte der geleisteten Arbeit
hervorheben: – Präzision, Sauberkeit, Arbeitsdisziplin und ausgezeichnete Fachkenntnisse,
mit denen ein hervorragendes Resultat erreicht wurde. Die Dämmung der großen Dachfläche
und des Dachbodens wurde in einer kurzen Frist, zum realen Preis, schnell und mit geringen
Abrissen durchgeführt, wobei der originale Zustand einwandfrei wiederhergestellt wurde. Zu
Ihrer Arbeit und zu Ihrem Fachwissen möchte ich gratulieren. Ich werde das Haus als
Referenzarbeit meinen Bekannten jederzeit gerne zeigen. Ich wünsche für Ihre Arbeit viel
Erfolg!

Herr Zoltán Vaczkó, Budakeszi, Ungarn

Im Dezembermonat 2012 ließ ich unser Badezimmer im Dachgeschoß mit dem Material der Einblasdämmstoff wärmegedämmt. Im Winter war der Unterschied zum Vorjahr stets spürbar. Nach diesem Erfolg ließ ich jetzt das Kinderzimmer wärmedämmen. Die Firma KontaktBau hat auch diesmal eine schnelle, präzise Arbeit gemacht. Der Erfolg kann in Grad Celsius auch im Sommer.

Ildikó Pálfalvi, Budapest
Datenschutz - Impressum
© 2025 · Kontaktbau · Alle Rechte vorbehalten - KontaktBau Dachisolierung, Dachbodenisolierung, Dachbodenisolierung