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Was ist Energieeinsparverordnung (EnEV): Leitfaden

András Mitró | 2025-09-022025-09-02
Energieeinsparverordnung

Was ist die EnEV? Und wie unterscheidet sie sich von der GEG?

Inhaltsverzeichnis

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  • Was ist die Energieeinsparverordnung?
    • Was war der Kern der EnEV?
  • Welche Geschichte hat die EnEV?
    • 2002: Die EnEV wird geboren
    • 2020: Außerkrafttreten der EnEV
    • Warum war die EnEV wichtig?
  • Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Wie ist ihre Beziehung zueinander?
  • Die Energieeinsparverordnung: Was enthält sie?
    • Energieanforderungen an Gebäude
    • Heizungssysteme und erneuerbare Energien:
    • Energieausweise
    • Ersatz alter Heizungssysteme
    • Vorbildfunktion öffentlicher Einrichtungen
  • Was sind die Vorgaben für Neubauten?
    • Niedrigenergiebedarf
    • Energieeffizienzklasse
    • Maximaler Energieverbrauch
    • Wärmedämmungsanforderungen
    • Anteil erneuerbarer Energien
  • Was sind die Vorgaben für Bestandsgebäude?
    • Bei Renovierungen
    • Verpflichtung zum Austausch von Heizkesseln
    • Energieausweis
    • Schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien
  • Was müssen Sie über den Energieausweis wissen?
  • Welche Gebäude waren von der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausgenommen?
  • WICHTIGSTE ERKENNTNISSE
  • FAQ – Energieeinsparverordnung (EnEV) – gefragt und beantwortet

Was ist die Energieeinsparverordnung?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war eine deutsche Verordnung, die die Energieeffizienz von Gebäuden regelte. Ihr Ziel war es, den Energieverbrauch, insbesondere im Bereich Heizung und Kühlung, zu senken und die Erreichung der Klimaschutzziele zu fördern.

Was war der Kern der EnEV?

Sie legte energetische Anforderungen an Gebäude fest, beispielsweise Wärmedurchgangskoeffizienten und Dämmstandards. Außerdem schrieb sie Energieausweise vor, die die Energieeffizienz von Gebäuden ausweisen. Außerdem regelte sie die Energieeffizienz von gebäudetechnischen Anlagen (z. B. Heizung, Lüftung). Bei bestimmten Renovierungen schrieb sie eine energetische Modernisierung vor.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat in Deutschland einen langen Weg zurückgelegt und spielt eine wichtige Rolle bei der Regulierung der Energieeffizienz von Gebäuden.

Welche Geschichte hat die EnEV?

2002: Die EnEV wird geboren

Ihre erste Fassung trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Sie fasste die Vorschriften der bisherigen Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung zusammen. Damit wurden die Anforderungen an die thermische und technische Gebäudeausrüstung erstmals einheitlich geregelt.

2004, 2007, 2009 und 2014 wurden mehrere Änderungen vorgenommen, um EU-Richtlinien (zum Beispiel 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) zu erfüllen.

2020: Außerkrafttreten der EnEV

Am 1. November 2020 wurde die EnEV offiziell in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) übernommen. Das GEG vereinheitlichte die EnEV, die EnEG und das EEWärmeG (Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Energien für Wärme und Kälte) und schuf damit eine einzige, umfassende Regelung für die Energieeffizienz von Gebäuden.

Warum war die EnEV wichtig?

-Sie spielte eine Schlüsselrolle bei der Erreichung der deutschen Klimaschutzziele. 

-Sie förderte die Verbreitung von Gebäuden mit nahezu null Energiebedarf.

-Zudem schuf sie die Grundlage für das System der Energieausweise.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Wie ist ihre Beziehung zueinander?

Im Jahr 2020 trat die Energieeinsparverordnung (EnEV) außer Kraft und wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Das GEG vereinheitlichte die bisher getrennten Regelungen.

Die Energieeinsparverordnung: Was enthält sie?

Sie regelt die Energieeffizienz von Gebäuden einheitlich und fördert die Verbreitung klimafreundlicher Heizsysteme. Hier sind die wichtigsten Inhalte:

Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) ist am 1. November 2020 in Deutschland in Kraft getreten und wurde seitdem mehrfach geändert. Ziel ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden einheitlich zu regeln und die Verbreitung klimafreundlicher Heizsysteme zu fördern. Das GEG trägt zu den deutschen Klimaschutzzielen bei und zielt auf die Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis 2045 ab. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel mehr genutzt werden.

Hier sind die wichtigsten Inhalte:

Energieanforderungen an Gebäude

Legt den Mindestwärmedämmwert und den maximalen Primärenergiebedarf für neue Gebäude fest. Ab 2023 wird der zulässige Primärenergiebedarf für neue Gebäude auf 55 % des Referenzgebäudes gesenkt. Es werden Anforderungen an Gebäude mit nahezu null Energiebedarf festgelegt.

Heizungssysteme und erneuerbare Energien:

Ab 2024 müssen neue Heizungssysteme zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies gilt für neue Gebäude und schrittweise auch für bestehende Gebäude, je nach Größe der Siedlung (ab 2026 oder 2028). Zulässige erneuerbare Energiequellen sind Wärmepumpen, Fernwärme, Solarenergie und Biomasse.

Energieausweise

Bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden ist die Ausstellung und Vorlage eines Energieeffizienzausweises obligatorisch. Dieser enthält Angaben zum Energieverbrauch des Gebäudes sowie Verbesserungsvorschläge.

Ersatz alter Heizungssysteme

Nicht kondensierende Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ersetzt werden. Ausgenommen sind Eigentümer, die bereits vor 2002 in dem betreffenden Gebäude gewohnt haben.

Vorbildfunktion öffentlicher Einrichtungen

Staatliche und kommunale Gebäude müssen besonders strengen Energieeffizienznormen entsprechen.

Was sind die Vorgaben für Neubauten?

Energieeinsparverordnung-EnEv

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet klar zwischen Vorschriften für Neubauten und bestehenden Gebäuden. Das Ziel besteht darin, die Energieeffizienz zu steigern und den Einsatz klimafreundlicher Technologien zu fördern.

Niedrigenergiebedarf

So müssen neue Gebäude den Anforderungen an einen Niedrigenergiebedarf entsprechen. Das bedeutet, dass ihr Energieverbrauch sehr gering ist und teilweise durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss.

Energieeffizienzklasse

Im Energieausweis muss mindestens die Energieeffizienzklasse „A” erreicht werden. Eine bessere Einstufung (A+, A++, A+++) ist möglich, eine schlechtere jedoch nicht.

Maximaler Energieverbrauch

Der Gesamtenergiebedarf darf den Wert von 76 kWh/m²/Jahr nicht überschreiten.

Wärmedämmungsanforderungen

Die Gebäudekonstruktionen müssen den festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten entsprechen. Dabei ist nicht die Dicke der Dämmung, sondern die Leistung der Konstruktion maßgeblich.

Anteil erneuerbarer Energien

Ab 2024 müssen neue Heizungssysteme zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Was sind die Vorgaben für Bestandsgebäude?

Bei Renovierungen

Wenn ein bestehendes Gebäude umfassend renoviert wird (zum Beispiel Fassade, Dach oder Haustechnik), müssen die betreffenden Bauteile den Energieanforderungen für Neubauten entsprechen.

Verpflichtung zum Austausch von Heizkesseln

Nicht kondensierende Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Ausgenommen davon sind Personen, die bereits vor 2002 in dem betreffenden Gebäude gewohnt haben.

Energieausweis

Bei Verkauf oder Vermietung muss ein Energieausweis für das Gebäude vorgelegt werden.

Schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien

Auch die Heizungssysteme bestehender Gebäude müssen schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Je nach Größe der Gemeinde ist dies ab 2026 oder 2028 verpflichtend.

Was müssen Sie über den Energieausweis wissen?

Der Energieausweis (auch Energiepass genannt) ist ein offizielles Dokument, das angibt, wie energieeffizient ein Gebäude oder eine Wohnung ist. Er ermöglicht den Vergleich von Immobilien. Er ist für neu gebaute sowie zum Verkauf oder zur Vermietung angebotene Immobilien obligatorisch. Er hilft, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu verstehen, und liefert Eigentümern Informationen darüber, wie sie ihr Gebäude energieeffizienter gestalten können und welche Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll sind. Die Zertifikate für neuere Wohngebäude stufen diese ähnlich wie Elektrogeräte in Energieeffizienzklassen von A+ bis H ein.

Ein Energieausweis dokumentiert somit den aktuellen Energiezustand eines Gebäudes.

Welche Gebäude waren von der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausgenommen?

Die deutsche Energieeinsparverordnung (EnEV) war grundsätzlich weitreichend anwendbar, bestimmte Gebäudetypen waren jedoch von der Regelung ausgenommen. Diese Ausnahmen betrafen in der Regel Gebäude, die aufgrund ihrer Nutzung, ihrer Größe oder ihrer zeitweiligen Nutzung nicht unter die Verordnung fielen.

Dazu gehörten beispielsweise Kirchen, landwirtschaftliche Gebäude, provisorische und temporäre Bauten (wie Ferienhäuser), denkmalgeschützte Gebäude und freistehende Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m².

Die GEG hat die Ausnahmen der EnEV im Wesentlichen beibehalten, sodass sich die Ausnahmen für die verschiedenen Gebäudetypen nicht wesentlich geändert haben. Der Unterschied liegt eher in der Vereinheitlichung und Verschärfung der Vorschriften, beispielsweise in der Vorgabe des Anteils erneuerbarer Energien oder in detaillierteren Regelungen für Energieausweise.

WICHTIGSTE ERKENNTNISSE

Im Jahr 2020 trat die Energieeinsparverordnung (EnEV) außer Kraft und wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Das GEG regelt die Energieeffizienz von Gebäuden einheitlich und fördert die Verbreitung klimafreundlicher Heizsysteme. Für neue Gebäude gelten Anforderungen an einen nahezu null Energiebedarf. Werden bestehende Gebäude umfassend renoviert (z. B. Fassade, Dach, Haustechnik), müssen die betreffenden Bauteile den Energieanforderungen für Neubauten entsprechen.

FAQ – Energieeinsparverordnung (EnEV) – gefragt und beantwortet

Was regelte die Energieeinsparverordnung (EnEV) und für wen galt sie?

Es handelte sich um eine deutsche Regelung, die die Energieeffizienz von Gebäuden regelte.

Ist die EnEV noch gültig oder wurde sie durch ein neues Gesetz ersetzt?

Im Jahr 2020 trat die Energieeinsparverordnung (EnEV) außer Kraft und wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Das GEG vereinheitlichte die bisher getrennten Regelungen.

Welche Anforderungen stellte die GEG an Neubauten und Bestandsgebäude?

Neue Gebäude müssen die Anforderungen an einen nahezu null Energiebedarf erfüllen. Das bedeutet, dass ihr Energieverbrauch sehr gering ist und teilweise durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss. Werden bestehende Gebäude umfassend renoviert (z. B. Fassade, Dach, Haustechnik), müssen sie den energetischen Anforderungen für Neubauten entsprechen.

Posted in Wegweiser

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